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Wolledler Gestrenger Vester und Groszachtbahr, insonders Vielgeehrter Herr und werther freundt, nachst dienstfreundlichen grusses und wünschung aller ersriszligkeit so war mein jungstes den 3 dieses2 ausz Stettin. Seithero seind mir E.L. angenehme vom 3 febr. s.d. und 13 Martij zu lieb geworden und vernommen, das sich E.L. bemühet und ein Pasz zuwegen gebracht wofür ich mich höchliches danckbar zu sein erkenne. Und ist demnach ferner mein dienstliches bitten E.L. nochmalsz fleisz anwenden woltte und zusehen, ob E.L. copiam von selbigem schreiben überkommen kan, welches von Wormbs meinetwegen nachgeschicket worden und worauf der arrest erfolget ist, denn ich solch schreiben gern haben möchte.
E.L. kan sich unterdessen beijm cartinal3 wegen des mir zugefügten afronts4 zum höchsten beklagen und solches mit wissen Ihr. Excell. des Herrn Reichscanzlers5 thun.
E.L. gedencken auch wegen der Reisz uncosten und Verehrungen so Sie hin und wieder gethan, wo E.L. solches wieder erstattet werden solle, dieses nun an Ihr Excell. zu schreiben und deswegen errinnerung zu thun. Dunckt mich es besser seij, das es E. (L.) anstehen lasse, bisz das ich meine sachen sowoll alhie alsz auch in Schweden verrichtet habe, denn ich alszdann selbst Ihr. Excel. solches referiren und deswegen E.L. contentement verschaffen will. Wegen des vierdten quartalsz wil ich beij Monsr. Jean Heufft6 schon anordnung machen, das es E.L. ausz den ersten einkommenden subsitiën solle gegeben werden wie ich denn nicht zweiffele, die Cron franckreich werde noch, gleich vor geschehen, etwas darschissen.
Nebenst diesem so hab' ich ungern vernommen und ist mir hertzlichen leid wegen E.L. abgestorbenen jüngsten Tochter7. E.L. musz gedencken, das es Gottes wille und Ihm also gefallen habe. Sonsten habe ich E.L. dienstlichen zu bitten, dieweil ich dieser Ortten fast nichts vernehmen kan, wie es in Deutschlandt zugehet wo zich mein Herr Ihr. Excell. der Herr Reichscanzler aufhaltten oder was hin und wieder passiren thutt. E.L. wolle mir von Zeit zu Zeitt über Holland advis zukommen lassen und wenn ich ja dieses Ortts nicht were, solche schreiben nur an meinen bruder Isaac Spiering8 attressiren, wie denn mein bruder gleichfalsz von Zeitt zu Zeitt was dieser Ortten verlauffen möchte, advisiren wirdt.
Von hiesigen tractaten zwischen beiden Cronen Schweden und Pohlen9 ist wenig zu melden, alsz allein das die commissariën von beiden theilen zusammen gewesen, da dann der konig in Pohlen10 auch den Titul von Schweden geführet
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undt hergegen unser Königin11 den Titull gantz nicht gegeben, also das selbige erste tractaten wieder zergangen undt ultimo dieses wieder zusammenkommen sollen. Was ferner wirdt fürgenommen werden, berichte ich hiefüro und bin dergleichen von E.L. gewertig.In übrigem Unsz allerseits Gottes schutz in gnaden befohlen.
Datum Elbing, den 8/18 Aprilis Ao. 1635.
E.L. dienstwilliger
Petter Spiering.
Onder aan rectozijde schreef Grotius: rec. 20 maij n.s.