Unsern günstfrbn. grusz und alles guts in geneigtem willen ieder Zeit zuvoren, Edell und Vester besonders geliebter Herr Ambassadeur.
Des Herrn Reichs Cantzlers und Evangelischen Bundts Directoris Exc. und Leg.2 haben wir in etlich angelegenen sachen zue schreijben vor nöthig ermessen; bitten demnach den herrn Ambassadeur, er wolle Ihm gefallen lassen wohlgedacht Ihr. Exc. undt Leg. solches ehist zue überreichen und die sachen, weden es in die frantzösische expedition mit gehören, poussiren helfen. Da Sie aber bereit abgereist sein solten, beliebe dem herrn solch schreijben zu eröfnen und Ihr. Exc. und Leg. alsdann nach zue schickhen, interim seiner guthen discretion nach bester maszen an dem königlichen hof die sachen zur richtigkeit zue bringen, auch allen widrigen berichten zeitlich vor zue bauen. Sonderlich aber bitten wir den herrn, er wolle nunmehr mit unsz von Paris ausz die nöthige Correspondentz an zu stellen gefallen lassen, wie wir dann hingegen sehr piessig gleichsfalls alle Communication fleiszig hierin an den herrn gehen zu lassen. Neben dem recommendiren wir herrn Ambassadeurn das ienige, was wir in unserem iüngten schreyben denselben ersucht. Undt wir verpleiben nechst Göttlicher empfehlung
Des herrn Ambassadeurs
freundtwilliger
Otto, wildt undt Reinngraff.
Straszburg, den 16en Aprilis 1635.
Onderaan de keerzijde: Dem herrn Grotium.