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Hochedel gestrenger herr ambassadeur, hochgeehrter herr,
Auss Preussen einkommendem bericht nacht [sic], spinnen sich daselbsten beraits allerhandt gefährliche motus an, vndt sollen ezliche von dem verstorbenen churfürsten2 vor diesem ihrer ämpter entsezte von adel sich mit gewehrter handt in dieselbe wieder eingetrungen vndt selbst eingesezt, auch die wieder der stände consens angenommene officianten sich vff eine seiten begeben haben. Den Spieringen3 soll die audientz, welche sie bey dem churprinzen4 gesucht, abgeschlagen, hingegen von ihm vndt den ständen die abschaffung derselben vndt des zolls in der Pillaw instanter begehrt, aber durch den Polnischen commissarium Dönhoff5 verhindert worden sein.
Vnter den arcanis des churfürsten, welche vff der landräthe hefftige instance eröffnet vndt in beysein des hoffmarschallen,6 welcher vngehindert seiner podagrischen schmertzen sich darzu tragen lassen müssen, visitirt worden, soll neben andern sich eine keyssr. confirmation vber die chur vff den churerben gefunden, vndt er daruff so bald den titul eines churfürsten des H. Röm. reichs an sich genommen haben, welche confirmation aber anderst nicht scheinet alss umbra sine corpore.
Die churfürst. fraw wittib7 soll auss betrübnuss, angst vndt schrecken tödtlich kranck sein. Sonst wirdt in selbigen landen von einem heurath zwischen dem churprinzen vndt der princessin auss Pohlen,8 wie auch zwischen prinz Casimir9 - welcher nach dem keyssr. hoff verraisst sein soll - vndt dem churfürstlichen ältistem fräwlein10 starck discourirt.
In Pohlen soll gegen künfftigen Maium ein reichstag11 gehalten werden, theils wegen der Tartarischen contributionen, theils wegen bezahlung des königs schulden, so noch bey dem Moscowitischen krieg gemacht worden.
Die könig. fraw wittib zu Schweden12 ist noch zu Gottorff, soll aber sehr vbel vff sein. Welcher gestallt herr feldtm. Banner13 zu Erffurt, vndt bey demselben der junge pfalzgraff Mo-
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ritz,14 die armee aber an der Vnstrut angelangt vndt in fernerm marche begrieffen war, wissen Ew. Exc. vber Cölln ehe alss von hinnen.Schliesse derowegen hiemit vndt verbleibe allzeit
Ew. Excell. gehorsamber knecht
G. Keller mpp.
Hamburg, den 22. Decembris 1640.
Onderaan de brief staat: H. Grotio.
Bovenaan de brief schreef Grotius: Rec. 23 Ian.