Hoched. gestrenger herr ambass.r, hochgenaigter herr vndt patron,
Die vor 8 tagen vermeldete kranckheit des churfursten zu Brandenburg,2 wirdt confirmirt, soll sich aber doch damit wieder zur besserung geschickt haben. Zu Königsberg befunden sich bey Seine Dh. Märkische gesandten;3 die sollen bey deroselben vmb die beruhigung ihrer lande sehr eifferig anhalten, darauff auch dem graffen vom Schwa[r]zenburg,4 ins künfftig der hostiliteten sich zu endthalten, befehl ertheilt worden. So soll auch bey abfertigung erstged. gesandten wegen die erledigung herrn Lillieströms vndt herrn Kempendorffes5 gewisse vorordnung gemacht worden.
Wegen der Preüsischen belehnung continuirt, dz selbige zu tractiren erst der künfftiger Septembr. zum reichstag6 benahmet seye, vndt ob zwar viel senatores dem churfursten favorisiren, demnach verschiedene prejuditieuse puncten wieder ihm geschmiedet werden, sonderlich den zoll in der Pillaw nicht einzubringen, vndt den churfü[r]sten in persohn das lehen zuempfahen, nach Warschaw zubringen. Diesses aber vermeint man, das der churfurst so wenig alss jenes, vngeachtet der konig die Spieringe7 vndt ihre zölle, noch immer mainteniren vndt behaupten will, vndt der Preüsischen stende resolution8 wegen abschaffung des zolss sich sehr zuwieder sein lest, thun, sondern die alte manier seiner vorfahren vngeendert pro norma halten werde. So soll auch sowohl seine fraw mutter vnd fraw grossmutter9 alss er selbst zu den heuraht mit der Pohlnische prinziessin10 den geringsten lust nicht haben.
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Der bischoff zu Culm11 hat vom konig in Pohlen vber dz Pomisanische bischoffthum privilegia erhalten, vndt weiln ezliche Preüsische evangelische stette darunter gehören, besorgt man sich, er sich des geist[l]. rechtens bey ihnen anmassen werde.
Die differenz wegen bestelter landthoffmeister charge12 continuiret annoch. Der marschall Waldaw,13 des Schwarzenburgers führnembster creaturer einer, ist, wegen ezlicher seinem herrn den churfürsten angefügten despect, abgeschafft worden.
Vnsere völcker in Pommern lagen noch an den vor 8 tagen gemelten orth still, werden aber nun vnder conduicte des commendanten in Colberg14 vortgehen. Ihre verrichtung haben wier mit der zeit zuvernehmen.
Arnimb15 soll sich aniezo in keyser. diensten, vndt in persohn zur Glückstadt befinden. Der obrist Boht16 ist bey ihm, ihre anschläge seindt bishero kräbsgängig gewesen, werdens verhoffentlich nicht weniger ins künfftig sein, vndt endtlich gar darüber zuschanden werden.
Hiermit empfehle ich Ew. Exc. im schuz des Allerhöchsten, mich aber in dessen stetswehrende gute favor.
Ew. Exell. gehorsamber knecht
G. Keller mpp.
Hamburg, den 2. Martii 1641.
Onderaan de recto-zijde van de brief staat: H. amb. Grotio.
Bovenaan de brief schreef Grotius: Rec. 2 April.