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Hoch-edler herr ambassadeur,
Meinem herren soll ich hiermit nicht bergen, das der könig inn Franckreich durch einen expressen courier schreiben2 an hiesigen stat abgeschicket und sich darin uber die langsambkeit, so man alhie in befurderung des feldtzuges spuren und dadurch die gute momenta vergebens hingehen lesset, beschweret. Worauff die patenta alssbaldt aussgegeben und die völcker zu marchiren angefangen, denen das general rendevous, zwisschen Hertzogen-busch und der schantz Te Vooren angesetzet worden. Noch zur zeit aber ist kein desseing auff etwas gewisses gefasset, sondern es sein die deliberationes, so zu dem ende vnterschiedlich angestelt gewesen, niemahlen zum effect kommen, weil Ih. Hoheit, wan sie dazu erfordert worden, sich jedesmahl excusiret und die sach in das feldt verschoben haben. Ohne zweiffell aber mus dz absehen entweder auff Geldern, Brabandt oder Flandern gerichtet sein, weil jedoch Geldern nicht der importantz, Brabandt aber gefährlich ist und in Flandern es niemahlen recht glucken wollen, als ist vngewis, ob das lager etwas beliegen bleiben oder alssbalden zur action schreiten möchte.
Vnter dessen, weil man sich schwach an volck befindet, so steht man in deliberation einige wartgelder anzunehmen, welches auch bereits etliche provintzen bewilliget, am meisten aber disputiret es noch Holland. Nichtes desto weiniger unterlesset man nicht, die trommell mitler weil zu ruhren und so viel man kan, völcker zu werben.
Die tractaten mit dem Portugischen ambassadeuren3 gehen noch zur zeit langsam von sta[t]ten. Die sach beede Indien betreffend, ist der Ost- und West-Indischen Compagney, wegen ihres darunter versirenden interesse, communiciret worden, worbey verschiedene differentien sich erregen, in dem zwar die West-Indische Compagney zu dem gesuchten stilstandt der waffen nicht vngeneigt zu sein scheinet. Die Oost-Indische aber setzt sich starck darwider, vorgebend, das, ohn ihren consens und einwilligung, man nicht befugt sey einen stillstandt der waffen in den Indien zu schliesen, vmb desswillen dan zimlich harte wort zwisschen besagter Ohst-Indischer Compagney verwanten und den committirten der herren General-Staten vorgefallen seindt, also, das diese sich vernehmen lassen, wan der terminus jetziger octroy die etwa noch 1½ jahr wehren möchte, expiriret, das man alssdan sothane macht ihnen ferner einzureumen, bedenckens haben werde. Dahero zu besorgen, dieses werck möchte eine missverständtnus zwisschen den herren General-Staten und beruhrter Compagney verursachen. Ob zwar sonsten der Portugische ambassadeur vorgeben, das er eine grosse anzahl officirer diesser ohrten anzunehmen hette, so findet sich doch jetzundt da es zum ausschlag kompt, das er mehr nicht, den einen obristen zu pferdt und einen zu fuss, sampt zugehörigen vnter-officirern begehre, welches alhie vor lächerlich gehalten wirt vnd seine reputation mehr und mehr verringert.
Einige aus Engellandt kommende passagiers berichten, das der junge printz von Orannien4 darselbst glucklich vndt wohl angelanget, referiren auch beyneben, das milord député5 zum thode condemniret und die execution auff den 29. Aprilis nächsthin angesetzet gewesen sey. Ob es also erfolgt, wirt mit nehestem zuvernehmen sein.
Vor dismahl mehr nicht, dan das meinen Herren ich dienst. ersuche, er wolle excusiren,
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das die gewöhnliche advisen nicht beygefügt, seitemahl der scribent,6 so dieselbe zu copiiren pflegt, bettlägerig worden.Verbleibe im ubrigem, nach götlicher empfehlung,
des hoched. H. ambassadeuren dienstgeflissener.
Bovenaan de brief schreef Grotius: Rec. 16 Maii 1641.