Memorial.
1. Anfangs würdt erinnert, welcher gestalt des herrn feldtmarschall Horns Exll. vor fast 3 jahren bereits zu ihrer liberation vermittelst des mit der churfl. Durchl. in Bayren2 völlig undt kräfftig geschlossenen rançonsaccordt hette gelangen können, wann nicht des bey Reinfelden vorgegangne rencontre darzwischen kommen, vndt der herr general de Werth3 nebenst andern fürnehmen hohen officireren gefangen vndt in Ihr. frl. Gen. herrn herzog Bernhardts zu Sachsen4 hochsel. angedenckens handt vndt gewalt gerathen weren.
2. Nun haben hochsel. gedacht ihre frl. Gen., alss sie dise erlangte victori der kön. May. in Schweden notificiret, sich gutwillig anerbotten, dises von Gott ihr zu gestandenes glückh auch dahin zu employren, dass dem h. feldtm. Horn auss seiner gefangenschafft möchte geholffen worden, zu dem ende sie auch sonderlich den h. Jean de Werth destinirt, vnd selbigen nebenst Hn. gen. major Enckenfurth5 nacher Benfeldt lifern lassen. Vndt obwohln nach der zeit benandte herrn officir der kön. May. in Franckreich auff dero gst. begeren zu unterth. ehren nacher Paris geschickt worden, so haben nichts destoweniger höchstermelt Ihre frl. Gen. hochsel. angedenckens, alldieweil sie die gewisse schrifftliche versicherung von Ihr. kön. May. gehabt, dass gemelte h.h. officiri in dero absoluten disposition verbleiben solten, selbige nach ihrem belieben wider auss Franckreich zurükh zu fordern, vndt sie zu rançoniren oder ausszuwexeln, wie es ihr gefallen würde, gegen höchstged. die kön. May. in Schweden etc., alss dieselbe Ihrer frl. Gen. nebenst herzlicher congratulation zu erhaltener victori, des herrn feldtm. Horns liberation ferner recommendirt, sich nochmahls darzu ganz willig erklärt, sogar, dass sie auch gegen ihre bey dem gegentheil gefangne hohe officir, alss hn. Taubadl, undt hn. Schafflizky,6 welche sie sonsten gegen den herrn von Werth leichtlich hetten lossmachen können, sich damit
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endtschuldiget, dass sie den herrn Jean de Werth der cron Schweden zugesagt, undt gänzlich übergeben, dahero ihm durch dises mittel, es sey dann, dass der herr feldtmarschall Horn zugleich seine freyheit erlange, nicht helffen könne. Sie haben auch ferner disen ihren guten willen in dem bezeiget, dass sie nicht allein gegen chur-Bayrn etc. durch den hn. ob. Neuneckh7 sich zum zweiten mahl zu losslassung des Hn. Jean de Werts erbotten, sondern auch kurz vor ihrem sel. ende den hern ob. leuth. Pezen,8 nebenst des h. feldtm. Horn cammerdiener, nach Paris geschickt vmb mehrbesagten hn. Jean de Werth vndt Enkefurt widerumb herauss in Teutschlandt zu bringen, bey welcher guter intention sie auch biss in ihren sel. todt bestenndig continuiret vnd verbliben.3. Alss aber durch den tödtl. abgang hochsel. gedacht Ihrer fl. Gen. das werckh etwas ins stekken gerathen, vndt vnterdessen dem h. gen. vndt feldtm. Baner das glückh von Gott sowohl gewolt, dass er in vnterschidlichen guten occasionen, etzliche fürnehme kayserliche gefangne bekommen,9 so ist dem herrn feldtm. Horn hierdurch de novo gar gute hoffnung seiner erledigung zugewachsen, wie er dann durch selbige officir, da zumahl der h. feldtm. Baner die drey fürnembsten10 gegen seiner person zu geben, so liberalmente sich anerbotten, vnzweiffentlich seine libertet hette erlangen können, gestalten die kays. May. nicht allein solches bewilliget, sondern bey chur-Bayren etc. durch vnterschidliche schickung des hn. gr. von Bucheims undt herrn r. vicecanzlers h. gr. Kurzen,11 deswegen bewegliches vndt ernstliches ansuchen thuen lassen, chur-Bayrn sich auch dessen keinesweges länger hette weigern können, wann nicht immittelst darzwischen kommen, dass von der kön. May. in Franckr. vor einem jahr der vorschlag geschehen were, dass sie besagten hn. Jean de Werth gegen des h. feldtm. Horns person zu erlassen, sich gst. anerbotten. Auss welchen vndt andern dergleichen nach der zeit durch den h. herzogen von Longeville gegen herrn feldtm. Baner, vnd herrn d'Avoux gegen herrn Salvium12 vilfältig geschehenem favorablen anerbieten, der herr feldtm. Horn zwar anderst nichts, alss mehr höchstgedacht Ihre kön. May. in Franckreich hohe gnade, vndt absonderlichen königl. favor mit vnterth. danckh zu erkennen hatt, muss aber darbey sein grosses vnglückh beklagen, dass dasjenige, so erstlich von hochged. Ihrer fl. gn.13 vnd nachmahls von der kön. May. in Fr. dissfalls zu seinem besten, vndt ihme zu helffen vorgeschlagen, vndt so gutwillig anerbotten worden, ihme vilmehr schädlich, vndt so weit hinderlich gewesen, dass er weder durch obangedeuten14 rançons accord, noch mittelst einer ausswexlung mit den kayserl. gefangnen zu seiner erledigung biss dato hatt gelangen können.
4. Nun hatt es dem herrn feldtm. Horn widerumb etwas hoffnung erweckt, alss vnlangsten von Ihr. ch. D. in Bayrn etc. ihme angedeut worden, dass die kön. May. in Franckreich sich nicht allein nochmahls zu einem ausswexel des h. gen. de Werts gegen seine person gst. erklärt, sondern auch besagten h. gen. de Werth bereits nacher Nancy geschickt, vndt desselben page
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nacher München zureisen erlaubt hetten, vmb zu sollicitiren, dass man mit ihme auch diser ortten herauff gegen den Rein avanciren wolte, vndt also obgedachte ausswexlung in einem neutralen plaz ehest geschehen könte, welches dann von chur-Bay. seiten alssbalden beliebt, also dass der h. feldtm. Horn nacher Lindaw transferirt, auch dem ihme zugeordneten hn. commissario15 vollkomne instruction gegeben worden, ohne einholung fernerer ordre die ausswexlung zu Basel, dafern man sich nicht eines andern bequemern ortts in der Schweiz vorgleichen könte, ohne einigen auffschub vortgehen zu lassen.5. Nachdem aber der h. feldtm. Horn nunmehr in die sibende woche zu Lindaw gewesen, vndt von der kön. May. in Franckreich auff dise erlangte nachricht, vnd vnterschidlich von Nancy abgeschickte courrirs biss dato noch die endliche resolution nicht einkommen, alss stehet er fast in dem sorgsamen gedancken, ob nicht etwa ein novum emergens höchstged. der kön. May. nicht zulassen wolte, aniezo alsobalden den hn. Jean de Werth losszulassen, wie dann solcher argwohn daher vermehret wirdt, weil etliche hieraussen in Teutschlandt sich befindende fürnehme kön. Französ. ministri sich vernehmen lassen, welcher gestalt der h. gen. de Werth dem peuple in Franckr. sehr formidabl were, vndt dass man daher grosse consideration hette, einen solchen feindt zu dimittiren, von welchem ins gemein darfür gehalten würde, dass solang er gefangen, so habe Franckreich kein noth, massen es die erfahrung bezeigt habe.
6. Derentwegen der herr feldtm. Horn sich hiemit erklären wollen, dass ihme niemahls in sinn kommen, seine libertet durch ein solch mittel zu erlangen, welche Ihre kön. May. vnd dero estat sohoch praejudicirlich könte sein. Bezeigen vilmehr, gleich wie zu der kön. May. vndt cron Franckr. seine vnterth. devotion durch einige vermügliche dienstleistung vnterth. zu tesmoigniren, er sich jederzeit eüsserst beflissen - gestalten es dann auch vnter anderem nach der eroberung Coblenz, vndt aussschaffung des Merodischen16 corps d'armee auss selbigem erzstifft durch höchstermelt Ihrer kön. May. an h. feldtm. Horn abgegangenes schreiben, vor disem gst. erkendt worden - dass er also nochmahls nichts höchers, alss dero wohlergehen, von grundt seines herzen wünsche, vndt für dero prosperitet dem allgemeinen wesen zum besten, den Allerhöchsten treylich anruffen thue.
7. Würdt disem nach der h. ambassadeur von h. feldtm. Horn ganz dienstlich ersucht, ihme die grosse courtoisie zu erweisen, vndt mit gutem glimpff seiner bekandten discretion nach, von höchstermelt der kön. May. in Franckr. dero gste. endtliche erklärung, ob sie mehr offtbesagten herrn Jean de Werth aniezo ohne längern auffschub gegen seine person zu erlassen gst. gemeindt seyen oder nicht, vnbeschwerdt zuwegen zu bringen. Da man sich dann zu versichern, dass der herr feldtm. Horn auch die negativam, wann ja wider besser verhoffen keine auff gewisse zeit determinirte affirmativa erfolgen könte, für eine grosse gnade erkennen vndt annehmen werde, wann er nur mit vnverzüglicher schleiniger andtwortt gewürdiget, vnd nicht wie biss dato von einer zeit zur andern mit vergeblicher hoffnung entretenirt, vndt dardurch an andern mitteln noch ferner gehindert werden möchte.