Hochedler, gestrenger herr ambassadeur, hochgeneigter herr vnndt patron,
Ess haben endtlich2 am verwichenen Sonnabend die herren käysserl. gesandten ihre anwesenheit alhier vblicher maassen denen königlichen Schwedischen herren legaten notificiren lassen,3 welche daruff heut vormittag die erste visite bey ihnen abgeleget haben.4 Zue Munster haben die käysserl. gesandten beraits eine antwort vff die Frantzösi-
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sche proposition von sich gegeben,5 deren inhallt vornehmblichst dahin gehet:6 dass den ständen dess Reichss sowoll publico allss privato nomine zu den tractaten zu kommen von langen her vom keysser erlaubt vndt zugelassen,7 vnndt dahero dessfallss weiter nichts zuthuen wehre, dass sie aber solang aussblieben, daran wehren sie selbst, vndt nicht I[hre] keysserl. Ma[jestät] schuldig, so hette auch solchem nach man auf sie so hoch nicht zu sehen, weiln doch ohne dass die herren churfursten, in der persohn dess Beyerischen gesandten, vnndt dess bischoffs Frantz Wilhellmss von Ossnabruck - welcher letztere dass gantze churfürstliche collegium repraesentirte - albereits zur stelle weren. Die freystellung dess churfursten von Trier belangend,8 dass nemblich selbige alsoforth vnndt vor dem eingang der tractaten erfollgen sollte, bestehen sie daruf dass solchess dergestalt nicht geschehen könte, zumahln ess eine sach were, so nicht zu den praeliminarien, sondern viellmeher zue den tractaten selbst, oder deren schluss gehörete. Die Italianische sachen9 gehöreten erst, nachdem die Teutschen zu ende gebracht, vnter der mediation dess papsts vnndt der Venediger vorgenommen zu werden. Von der versicherung vnterm nahmen dess käyssers vnndt gesampter chur-fursten vnndt ständen dess Reichss were vor aussgang der tractaten nicht nothwendig;10 immittelst aber, gegebener anlass nach zuerinneren, dasselbige vf solchen fall auch Frantzösischen theils, vnterm nahmen dess königs vnndt der stände in Franckreich, ausszufertigen sein wurde, etc. Sonst soll käysserl. theils man sich verlauten lassen, dass, da Schwed-vnndt Frantzösischer seithen man sich der stände dess Reichss so eifferig annehmen wollte, solchess zu erhebung dess friedens grosse difficultäten geben würde.556
Wir hoffen aber zu Gott er alles vf guthen weeg lencken werde, dessen starckem schutz Ew. Excellenz ich gantz getrewlich hiemit empfhele,
Ew. Excellenz gehorsamber diener,
G. Keller m.pa.
Datum Ossnabruck, den 6. Martii anno 1645.
Adres: A son Excellence, monseigneur Grotius, ambassadeur de Suede en France, à Paris. 16 st., tout 5 ll. 4 s.
Bovenaan de brief schreef Grotius: Rec. 28 Martii.
En in dorso: 6 Martii 164[5] Keller.