Hochedeler, gestrenger herr ambassadeur, hochgenaigter herr vndt patron,
Sint meinem jüngsten den 16. dieses gethanen bericht,2 ist dieses orths weiter vorgefallen, dass den 24. ditto m[onsieu]r Servien von Münster anhero kommen, vndt gestern, nach verschiedenen mit unsern herren legatis gepflogenen conferentien, wiederumb zu rück gangen ist.3 Die vornehmbste ursach seiner anher raysse war, umb zu entschuldigen das jenige, so zu Münster mit der proposition, dass neml[ich] an Frantzösischer seite mit ausgebung derselben mann so schleünig insciis et inconsultis nostris, etc., verfahren, vorgangen ist; woruff es dann anjetzo sein bewenden hat, gestallt ohne das die proposition in generalibus mehrentheils versiret, vndt allein das jenige, so in der ersten proposition stehet, mit etwas mehr specialitet- vndt umbstendten anführet.4 Es hat auch monsieur Servien wiederumb gut gemacht, was newlich der Hansee-städte gesandten bey ihm wiederfahren; da sie, als sie ihn besucht, ohnangesprochen seiner wiederumb abtretten müssen, massen umb desswillen er sie alhier besuchet, vndt das passirte bestens entschuldigt hat.5
Die Schwedische proposition ist biss dato noch nicht abgeleget worden,6 wirdt aber
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allem ansehen nach nicht lang mehr aussbleiben,7 vndt hoffet mann inmittelst, noch mehrere, vndt zum wenigsten die Chur Brandenburg-,8 auch Fränck- vndt Schwäbische gesandten alhier zu sehen.9 Vnsere herren legaten waren sonst lengst, vndt zwar von anfang her, resolvirt, die herren keisserl. zu besuchen, allein haben sie, weiln diese dem gewöhnlichen styl nach ihre gegenwart nicht - ohngeachtet es verschiedentlich ihnen an die handt gegeben worden - notificiren lassen, solches bis dato uffschieben müssen; vndt obschon kurtz vergangener tagen der herr graff von Lamberg dergleichen notification an des herren legati Oxenstirns Exc. thun lassen,10 so hat doch die visite, weiln des herren legaten Salvii Excell. mit der notification praeterirt worden,11 vndt jene ohn diese nichts thun wollen oder können, biss noch zu rück bleiben müssen; wir vermeinen aber, es werde der error ehistens geendert, vndt so dann das werck einmal fortgesetzt werden.12Ich bin in dessen vndt bleibe allzeit,
Ew. Excell. gehorsamber diener,
G. Keller m.pa.
Osnabrück, den 27. Februarii anno 1645.
Adres: A son Excellence, monseigneur Grotius, conseiller d'estat et ambassadeur ordinaire de sa Majesté de Suede en France, à Paris. 17 st.
Bovenaan de brief schreef Grotius: Rec. 13/[23] Martii 1645.
En in dorso: 27 Febr. 1645 Keller.