Wohl edler, gestrenger undt vester, innsonderss hochgeehrter Herr Ambassadeur,
E. Excell. ist bey neulichsten Posten2 avisiret, wass eine Zeit hero wegen dess danzigker Zollss zwischen königlicher May.tt inn Polen und selbiger Statt vorgelauffen. Aniezo hat mann vonn der dess Orttss abgeordneten königlichen Commissarien3 proponirten Puncten so viel, dass sie begehren, weiln uf dem Anno 1638 angestellt gewessener Reichssversamblung vonn den Herrn Danzigern niemand erschienen, sie derenthalben 5 Tonnen Goldss bezahlen; vonn der Reede die dänischen Schife abtreiben und Polnische an Plaz legen; ihren Secretarium Gennuzium4 und Obristen Tubaldt5 licentiren; keine Commissarien ohne Vorbewust dess Reichss an frembde Potentaten - ausser inn Handlungssachen - abordnen, derselben Residenten abschaffen; undt wieder die Zulage und strittige Zollss Sachen innss künfftig nichts trucken lassen solten. Welchess alless in Deliberationem gezogen und endlichen den 6. concludiret worden, dass Ihren königlichen May.tt gemelte Statt inn deren Petitis keinem willfahren könde. Darauf sich die königliche Herrn Commissarii inn der Replica zum höchsten beschwehret, doch endlichen so weit hervorgebrochen, dass Ihre königliche May.tt die halbe Zulage nachlassen und nur den halben Theil derselbigen geniessen wolten, welchess aber nicht minderss zuer Berathschlagung genommen worden, und muthmassen der mehriste Theil eine abschlägige Antwortt, und will mann iezo vonn einem neuen polnischen Reichsstag gegen künfftigen Septembris hinnauss; auch dass selbige Königin6 schwangerss Leibes gehe, reden.
Aus Behmen haben wir biss Dato nichts sonderlichss ausser dass vermeld wird, die Kayserlichen weren mit ganzer Macht gegen Parduwiz gangen und aldar eine Brücken zu pauen, genzlichen gemeinet, derowegen Herrn Feldtmarschalln Baners Excell.7 nach erlangter Kundschafft sich folgenden Tages inn aller Frühe auch movirt, und ist genzlichen aller Muthmassen, dass ess ehister Tagen zu einem Haupttreffen kommen werde, wiewohln bereits darvon will gesagt werden, aber ohne Grund.
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Die Königssmärcktischen8 seind auch nacher Behmen erfordert, die haben ihre Marche durch Meissen genommen undt den chursächssischen Völckern mit Einfallen allenthalben grosen Schaden gethan.
Herrn Landtgravenss Georgen zu Hessen fürstliche Gnaden9 seind mit den Wimarischen nunmehro auch verglichen, und gehen die Accordspuncten inn Summa dahinn, dass künfftigen unter der Soldatesque gute Tisciplin gehalten, alle Abnahm Pferd und andern Viehs eingestellt, die zu Ihren fürstl. Gnaden Hofstatt gehörige Ämpter mit Contribution verschonet, dero Praelaten, Universität, Landsassen und Räthe propre Guttere eximeret, die Commercien freygelassen werden, auch die Teslogirung(?) inn kurzen hernach folgen solte.
Die Proposition uf dem Collegialtag zu Nürnberg ist geschehen; allein weiss mann vonn selbiger noch zuer Zeit nichts. Gleichwohln sollen sich solcher Enden noch täglichen zu derer Potentaten und fürstliche Abgesandten einfinden ihre Angelegenheiten zu sollicitiren.
Königliche May.tt zu Dennemarckt befinden zich iezo inn Glückstatt. Ist sonsten weiterss schrifftwürdiges nichts zu gedencken, undt empfehle darmit E. Excell. Göttlicher Gnaden Anbewahrnuss ganz treulichen.
E. Excell. unterdienstwilligster
Jacob Mutterer Secr.
Hamburg, 18. Febr. anno 1640.
Qui hasce jussu Excell. domini legati Salvii nimium occupati subscripsit.
Boven aan de brief schreef Grotius: Rec. 20 Martii.
Onder aan de brief staat: H. Grotio.